Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die unten stehenden AGB sind Vertragsbestandteil
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Mietobjekte (z. B. Lagerräume, Garagen, Stellplätze, Container oder sonstige Einheiten) zwischen dem Mieter und Lagerpark Hankensbüttel – vertreten durch Marx International (nachfolgend „Vermieter“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3 Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Mietvertrages in Textform (schriftlich oder digital) sowie durch ausdrückliche Annahme durch den Vermieter.
1.4 Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist unter
https://lagerpark-hankensbuettel.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar und Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2. Mietgegenstand und Nutzungszweck
2.1 Das Mietobjekt wird ausschließlich zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck überlassen.
Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
2.2 Das Mietobjekt dient ausschließlich der Lagerung von Gegenständen oder der vereinbarten Nutzung (z. B. Stellplatz, Abstellfläche).
Ein Verwahrungs- oder Obhutsvertrag im Sinne der §§ 688 ff. BGB wird ausdrücklich nicht begründet.
2.3 Der Mieter versichert, dass alle eingelagerten Gegenstände sein Eigentum sind oder dass er berechtigt ist, diese einzulagern.
3. Übergabe und Rückgabe
3.1 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Mit Ingebrauchnahme gilt das Mietobjekt als ordnungsgemäß übernommen.
3.2 Bei Rückgabe muss das Mietobjekt vollständig geräumt, besenrein und in vertragsgemäßem Zustand sein.
3.3 Zurückgelassene Gegenstände darf der Vermieter auf Kosten des Mieters entsorgen oder einlagern.
Der Mieter trägt alle dadurch entstehenden Kosten.
3.4 Stellt der Vermieter Mängel oder Beschädigungen fest, haftet der Mieter für die notwendigen Instandsetzungskosten, soweit er diese zu vertreten hat.
4. Nutzungspflichten des Mieters
4.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und vor Schäden, Verunreinigungen und unbefugtem Zugriff zu schützen.
4.2 Das Lagern oder Verwahren folgender Gegenstände ist verboten:
- leicht brennbare, explosive oder gefährliche Stoffe,
- lebende Tiere oder Pflanzen,
- verderbliche Waren,
- Waffen, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe,
- illegale oder gestohlene Gegenstände,
- stark riechende, tropfende oder flüssige Substanzen.
4.3 Das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer oder die Nutzung des Mietobjekts für Veranstaltungen, Arbeiten oder Aufenthalte ist untersagt.
4.4 Der Mieter ist verpflichtet, Zugangsmittel (z. B. Schlüssel, Transponder, Zugangscode) sicher zu verwahren und darf diese nicht an Dritte weitergeben.
Bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
4.5 Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Zutrittsrechte des Vermieters
5.1 Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt in angemessenem Umfang zu betreten:
- zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands,
- zur Wartung oder Instandsetzung,
- bei Gefahr in Verzug,
- auf behördliche Anordnung.
5.2 Der Mieter wird – soweit möglich – vorab informiert.
Im Notfall darf der Vermieter das Mietobjekt auch ohne vorherige Ankündigung öffnen oder öffnen lassen.
6. Miete, Kaution und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Der Mietzins ist im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zahlungszeitraums, zu entrichten.
6.2 Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Diese dient der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und Begleichung aller offenen Forderungen per Banküberweisung.
6.3 Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter Mahngebühren und Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.
Nach einem Rückstand von mehr als vier Wochenmieten ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
6.4 Eine Aufrechnung des Mieters ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt ist.
7. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Vermieter hat gemäß § 562 BGB ein Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen des Mieters.
7.2 Im Fall des Zahlungsverzugs oder einer fristlosen Kündigung kann der Vermieter die Herausgabe verweigern, bis alle Forderungen beglichen sind.
7.3 Der Vermieter darf nach angemessener Fristsetzung und schriftlicher Androhung die Gegenstände verwerten, wenn der Mieter trotz Aufforderung nicht zahlt oder räumt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2 Der Vermieter kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Wochenende kündigen.
Für den Mieter gilt die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
8.3 Der Vermieter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen, insbesondere:
- bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen,
- bei schwerwiegender Pflichtverletzung des Mieters,
- bei unzulässiger Nutzung des Mietobjekts.
8.4 Eine stillschweigende Verlängerung bei fortgesetzter Nutzung nach Kündigung ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt wurden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Versicherung
10.1 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Mietobjekt oder die eingelagerten Gegenstände zu versichern.
10.2 Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Sturm, Vandalismus) selbst verantwortlich ist.
10.3 Eine optionale Sachversicherung kann auf Wunsch über einen Partner des Vermieters abgeschlossen werden.
11. Datenschutz
11.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
11.2 Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter
https://lagerpark-hankensbuettel.de/datenschutzerklaerung/.
11.3 Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
12. Videoüberwachung
Zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums kann das Gelände videoüberwacht werden.
Überwachte Bereiche sind deutlich gekennzeichnet.
Die Aufzeichnungen werden ausschließlich gemäß DSGVO und nur im Bedarfsfall ausgewertet.
Der Mieter stimmt der Aufzeichnung und Archivierung der Überwachungsaufnahmen für eine Dauer von bis zu 24 Monaten nach Vertragsende zu. Eine längere Archivierung erfolgt ausschließlich bei behördlicher Anforderung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2025
