Häufig gestellte Fragen
Kann ich jederzeit auf mein Mietobjekt zugreifen?
Ja, Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrem Mietobjekt, rund um die Uhr (24/7).
Welche Gegenstände dürfen nicht eingelagert werden?
Nicht erlaubt sind unter anderem:
- Brenn- oder Explosivstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Gas, Farben, Lösungsmittel, Batterien)
- Lebensmittel oder verderbliche Waren, sofern sie nicht vollständig dicht verpackt sind
- Tiere, Pflanzen oder biologische Stoffe
- Waffen, Munition, Chemikalien, Asbest oder Giftstoffe
- Wassergefährdende oder stark riechende Materialien
- Verbotene oder gestohlene Gegenstände
Diese Verbote dienen dem Brand- und Umweltschutz sowie der Sicherheit aller Mieter.
Darf ich bauliche Änderungen am Mietobjekt vornehmen?
Nein, bauliche Veränderungen (z. B. Feste Regale, Trennwände, Elektrik) sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
In welchem Zustand muss das Mietobjekt bei Auszug zurückgegeben werden?
Das Mietobjekt muss besenrein und leer übergeben werden.
Alle eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen, und alle Schlüssel müssen vollständig zurückgegeben werden
Wann und wie kann ich kündigen?
Nach Ablauf der Mindestmietdauer (je nach Objekt 3 oder 12 Monate) kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Wie sicher sind meine eingelagerten Gegenstände oder Fahrzeuge?
Unser Gelände ist komplett umzäunt, beleuchtet und videoüberwacht. Zusätzlich werden alle Bereiche durch unseren Wachdienst kontrolliert. Sicherheit hat bei uns höchste Priorität.
Kann ich als Gewerbekunde ein Mietobjekt Mieten?
Ja, selbstverständlich! Gewerbekunden können alle unsere Mietobjekte flexibel mieten und für ihr Gewerbe nutzen. An unseren Standorten im Gewerbegebiet können Sie sogar mit unserer Genehmigung Ihren Firmensitz anmelden und profitieren von einem dazugehörigen Briefkasten und optionalen Werbeflächen.
Wie wird Brandschutz sichergestellt?
Alle Gebäude und Flächen erfüllen die gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen.
Das Rauchen und Lagern brennbarer Stoffe ist verboten; regelmäßige Kontrollen sichern die Einhaltung dieser Vorschriften.
Darf ich in der Garage auch Gegenstände lagern?
Die Garage ist in erster Linie zur Unterstellung von Fahrzeugen gedacht – für umfangreiche Lagernutzung oder gewerbliche Zwecke eignen sich unsere Lagerräume und Container besser.
Darf ich Reparaturen oder Fahrzeugpflege in der Garage durchführen?
Nein. Reparaturen, Wartungsarbeiten, Fahrzeugwäsche oder Ölwechsel sind auf dem Gelände nicht gestattet, um Umwelt- und Sicherheitsauflagen einzuhalten.
Was passiert, wenn ich früher aus dem Vertrag aussteigen möchte?
Benötigen Sie das Mietobjekt vor Ablauf der Mindestmietdauer nicht mehr, bemühen wir uns gerne um einen geeigneten Nachmieter, um ein vorzeitiges Vertragsende zu ermöglichen.
